Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Das Sofortprogramm dient dem schnellen Anschub von Investitionen und ist zugleich verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben.
Die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen (wie für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge) gilt für Investitionen, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden. Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute.
Nach dem Auslaufen dieses Investitions-Boosters wird ab dem Jahr 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt, ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Ebenfalls ab 2028 wird der Thesaurierungssteuersatz (auf nicht ausgeschüttete/nicht entnommene Gewinne) für Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf 25 Prozent gesenkt.
Die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an. Davon profitieren alle Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen.
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage angehoben, werden förderfähige Anwendungen ausgeweitet und die Verfahren durch pauschale Abschläge einfacher und unbürokratischer gemacht.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wird bei Bund, Ländern und Kommunen zu Steuermindereinnahmen führen. Befristet bis 2029 übernimmt der Bund die Steuerausfälle der Kommunen in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro vollständig. Um die Länder zu entlasten, investiert der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche 8 Milliarden Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser.
Bundesfinanzminister, Vizekanzler und SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil: „Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Wir geben der Wirtschaft damit die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize.“
Der Haushaltsentwurf für dieses Jahr, der bereits in den Bundestag eingebracht ist, sieht Investitionen in Höhe von über 115 Milliarden Euro in die Bundeswehr, die Bahn, in Bildung und Forschung, den Klimaschutz, die Digitalisierung sowie den sozialen Wohnungsbau vor.
Knapp 63 Milliarden davon kommen aus dem Kernhaushalt, der Rest aus Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte wie zum Beispiel die Heizungsförderung finanziert werden. Im Vergleich zu 2024 steigen die Investitionen um 55 Prozent. Die Verabschiedung im Bundestag ist für September geplant.
Lars Klingbeil: „Wir investieren so stark wie noch nie zuvor in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, und das ist ein gutes Signal“.